Nach Schadens­fall: Schweigen ist Gold

Jurist rät zu Zurückhaltung bei ersten Ermittlungen
nach einem Unfall im Betrieb

Jurist rät zu Zurückhaltung bei ersten Ermittlungen nach einem Unfall im Betrieb

Wenn im Betrieb ein Unfall passiert, stehen die Mitarbeiter meist unter Schock, besonders, wenn sich dabei Menschen verletzt haben. Wird die Polizei oder Staatsanwaltschaft tätig, rät der Jurist Claus Eber dringend, unmittelbar nach dem Schadensereignis bei der ersten Vernehmung vor Ort weitgehend zu schweigen und sich dabei auf den ersten Schock zu berufen.

„Angaben zur Person: Ja! Angaben zur Sache: Nein!“, ist hier Ebers Credo. Dieses anfängliche Schweigen werde einem nicht nachteilig ausgelegt, denn es handele sich dabei um ein verfassungsrechtlich garantiertes Grundrecht. Später könne man sich dann mit ein bisschen Distanz besser und neutraler zu den Umständen äußern. Bei der ersten Vernehmung durch geschulte Ermittler laufe man dagegen schnell in eine Falle, wenn man sich zu unüberlegt äußere, etwa, wenn man in der Emotionalität eine Person decken wolle oder jemandem voreilig Verantwortlichkeiten oder Mitwisserschaft zuweise. Der Rechtsanwalt Claus Eber wies darauf in seinem Vortrag auf der diesjährigen hdt-Tagung „6. Expertennetzwerk für Verantwortliche im Elektrobereich“ im Mai in Heidelberg hin. Die Tagung befasst sich mit rechtlichen Aspekten und findet jährlich an unterschiedlichen Orten statt.