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Manch‘ VEFK hat es schwer ….

Hürden und Tipps in der Ausübung der Zuständigkeit

„Ihr Instandhalter seid nicht wertschöpfend!“ – Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK) und andere Sicherheitsbeauftragte können ein Lied davon singen, wie ihnen unter dem Aspekt der Betriebswirtschaftlichkeit mitunter Knüppel zwischen die Beine geworfen werden, wenn sie Sicherheitsbelange durchzusetzen versuchen. Denn auch die Interessen der anderen Beteiligten und Funktionen in einem Betrieb sind berechtigt und nachvollziehbar. Etwa beim Einkauf.

„Die Beschaffung ist meist geldgetrieben, und Sie sind der Buhmann, wenn Sie sagen: ‚So können wir das nicht abnehmen‘“, sagte Stefan Euler auf der diesjährigen Tagung „6. Expertennetzwerk für Verantwortliche im Elektrobereich“, die 2017 in Heidelberg stattfand. Der geprüfte Sachverständige Elektrotechnik weiß: „Viele VEFK fühlen sich auf diese Weise gezwungen, ihre Unterschrift unter etwas zu setzen, ohne wirklich dahinterzustehen.“

Doch Euler weist darauf hin, dass VEFK per Vertrag „weisungsfrei“ gestellt sind. Somit sind sie frei und verpflichtet, im Blick auf die Sicherheit und die juristischen Erfordernisse ohne Rücksicht auf Organigramme und Hierarchien zu agieren. „Sie müssen Rückgrat beweisen und mal auf die Chefs einwirken!“, appelliert Euler und ergänzt: „VEFK zu sein, ist ein schwieriges Unterfangen.“ Und er empfiehlt, nicht nur im konkreten Arbeitsalltag, sondern auch in Konferenzen auf die Anforderungen der Arbeitssicherheit hinzuweisen: Ein Großbetrieben gäbe es Sitzungen des Arbeitssicherheits-Ausschusses (ASA). „Melden Sie sich für eine solche Sitzung als VEFK an und sagen Sie dort, was aus Ihrer Perspektive wichtig ist. Dort hat man wichtige Zuhörer, denn meist sind sowohl die Geschäftsführung als auch der Betriebsrat mit dabei.“ Ein weiterer Vorteil: Der Inhalt der Sitzungen werde in Protokollen festgehalten, die eigene Aktivität ist damit zugleich dokumentiert.

Die hdt-Tagung „Expertennetzwerk für Verantwortliche im Elektrobereich“, auf der Euler referierte, findet jährlich statt und beleuchtet die rechtlichen Aspekte der Tätigkeit.

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Veranstalter

HDT (Haus der Technik e. V.)
Hollestr. 1 | 45127 Essen
Deutschland

Tel.: + 49 (0) 201/18 03-1 (Zentrale)
E-Mail: hdt@hdt.de
Internet: www.hdt.de

Veranstaltungsort

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