9. Experten­netzwerk

am 07. und 08. Dezember 2020 in Berlin

Die Tagung „Expertennetzwerk für Verantwortliche im Elektrobereich“ findet dieses Jahr zum neunten Mal statt. Der Tagungsort für das 9. Expertennetzwerk am 07. und 08. Dezember 2020 ist das Steigenberger-Hotel am Kanzleramt im Berliner Regierungsviertel in unmittelbarer Nähe zur Spree und zur Innenstadt.

Das Expertennetzwerk für Verantwortliche im Elektrobereich ist eine von vielen erfolgreichen Veranstaltungen, die das Haus der Technik (HDT) für Planer und Betreiber elektrotechnischer Anlagen entwickelt hat. Themen zur verantwortlichen Elektrofachkraft, zu Mittelspannungsschaltanlagen und zu Trafostationen aber auch zur Schaltberechtigung und das Messpraktikum werden von den Kunden wegen der guten inhaltlichen und didaktischen Qualität geschätzt. Das Expertennetzwerk wird seit neun Jahren in Kooperation mit dem Kölner Beratungsunternehmen ENSMANN CONSULTING durchgeführt, das seinen Tätigkeitsschwerpunkt auf den Aufbau rechtssicherer Organisationsstrukturen in elektrotechnischen Unternehmensbereichen von Konzerne und große Unternehmen aller Branchen gelegt hat.

Auch im Jahr 2020 haben die Organisatoren wieder ein Tagungsprogramm zusammengestellt, das einen gelungenen Mix aus insgesamt acht juristisch-organisatorischen und fachpraktischen Vorträgen rund um das Themenfeld Elektrotechnik präsentiert. Die Veranstaltung wird wie immer durch einen intensiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmer untereinander sowie mit den Referenten abgerundet. Am Abend des ersten Veranstaltungstages findet zudem ein hochkarätiges Abendprogramm mit einer Schiffstour auf der Spree und einem Abendessen auf dem Berliner Fernsehturm statt.

Im Rahmen der Tagung findet am 06. Dezember 2020 zudem ein zusätzliches Vorabendtreffen mit bereits anwesenden Teilnehmern und Referenten im Hotelrestaurant ab 19 Uhr zum privaten und fachlichen Austausch statt.

Das diesjährige Veranstaltungsprogramm behandelt folgende Themen:

Der Tagungsleiter und Referent Ralf Ensmann widmet sich der Fragestellung, welche Prüfungen sind für gebrauchsfertige elektrische Arbeitsmittel mit geringer elektrischer Gefährdung sinnvoll sind. Ohne die grundsätzliche Sinnhaftigkeit von elektrotechnischen Prüfung vor der ersten Verwendung und Wiederholungsprüfungen in Frage stellen zu wollen beschäftigt sich Ralf Ensmann in seinem Vortrag mit dem praxisorientierten Thema welche Prüfungen sind für gebrauchsfertige elektrische Arbeitsmittel mit geringer elektrischer Gefährdung sinnvoll sind und die elektrische Sicherheit der Betriebsmittel letztlich auch spürbar erhöhen. Hierbei ist zunächst die Identifikation in Frage kommender Arbeitsmittelgruppen erforderlich um dann die (Prüf-) Vorgaben der unterschiedlichen Regelwerke herauszuarbeiten um schließlich praxisorientierte Lösungsansätze durch Interpretation der Regelwerke mit gesundem Menschenverstand aufzuzeigen. Als praktisches Beispiel im Vortrag dient eine Mustergefährdungsbeurteilung für elektrische Netzteile.

Der Referent Dr. Hubert Hostenbach stellt das Thema „Durchführung von Prüfungen und Gefährdungsbeurteilungen mit mobilen Endgeräten“ vor. Gefährdungsbeurteilungen sind heute das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Im Interesse einer möglichst umfassenden und belastbaren Dokumentation, die dann nicht zuletzt die Rechtssicherheit erhöht, sollten alle Prozessschritte sinnvollerweise direkt am jeweiligen Einsatzort sowie im Dialog mit allen Beteiligten durchgeführt werden. Prädestiniert für diesen Einsatzbereich sind mobile Anwendungen auf entsprechenden Endgeräten. Damit lassen sich Gefährdungsbeurteilungen effektiv und strukturiert durchführen und schnell dokumentieren. Der Vortrag stellt Anwendungsmöglichkeiten und –grenzen dar. Am Beispiel einer technischen und rechtlichen Wissensdatenbank werden weitere unterstützende Elemente erläutert. Darüber hinaus werden die rechtlichen Aspekte beim Einsatz mobiler Endgeräte im Arbeitsschutz beleuchtet.

Der Referent Stefan Euler beschäftigt sich mit dem aktuellen Thema „Industrie 4.0“ im Bereich elektrotechnischer Mess-Aufgaben“. Seit im Juni 2017 die neue VDE 0105-100/A1 „Wiederkehrende Prüfungen“ erschienen ist, stellt sich die Frage, ob sich hier neue Möglichkeiten für die konforme Regelwerksumsetzung eröffnen. Durch den richtigen Einsatz von Differenzstrom-Überwachungsgeräten (RCM) oder von Isolationsüberwachungseinrichtungen (IMD) besteht – bei entsprechender technischer Umsetzung – eine sehr gute Möglichkeit durch die permanente Überwachung von elektrischen Anlagen bei der wiederkehrenden Prüfung auf die Isolationsprüfung zu verzichten.

Die Ausführungen des Rechtsanwalts Claus Eber behandeln das Thema des Fremdfirmeneinsatzes: Oftmals ist es schwer genug, die eigene Firma bzw. eigene Einheit eines Großbetriebes so zu organisieren, dass man selbst und auch die eigenen Mitarbeiter sicher arbeiten können. Wenn nun noch betriebsfremde Firmen und deren Mitarbeiter im eigenen Betrieb auftragsgemäß tätig werden, wird dies zunächst als zusätzliche Belastung oder zumindest als „problematisch und unübersichtlich“ angesehen. Claus Eber arbeitet heraus welche Rechte und Pflichten bei Auftraggeber und Fremdfirma liegen und wie man sich mit der Fremdfirma austauschen und einigen kann, um eine reibungslose Zusammenarbeit zum Wohle beider Seiten zu gewährleisten. Zudem werden vertraglichen Regelungen empfohlen und Hinweise für eine ordnungsgemäße Dokumentation vorgestellt.

Stefan Davids erläutert in seinem Vortrag die Funktionsweise, normative Anforderungen und Einsatzorte von allstromsensitiven Fehlerstromschutzschaltern verständlich und praxisnah. Fehlerstromschutzeinrichtungen des Typs B und B + erfassen sinusförmige Wechsel-, pulsierende Gleichfehlerströme, Fehlerströme mit Mischfrequenzen ungleich 50 Hz und glatte Gleichfehlerströme. Sie werden deshalb als allstromsensitiv bezeichnet. Der Einsatz von allstromsensitiven Fehlerstromschutzschaltern ist überall dort sinnvoll, wo ein Schutz vor glatten Gleichfehlerströmen benötigt wird. Diese können entstehen, wenn getaktete elektronische Geräte zur Leistungssteuerung, z.B. Frequenzumrichter oder andere Stromrichter eingesetzt werden. Anwendungsbeispiele sind Pumpenanlagen, Klima- und Lüftungsanlagen, Rolltreppen, Schweißanlagen, medizinische Geräte, USV- und Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Kräne.

Die Frage „Hat das Isoliergas SF6 in der elektrischen Energietechnik noch eine Zukunft?“ stellt und beantwortet der Referent Florian Pusch in seinem Vortrag. In der elektrischen Energietechnik hat das Gas Schwefelhexafluorid (SF6) eine zentrale Bedeutung als Isolier- und Löschmedium, dennoch wird in der EU-Kommission über ein Verbot diskutiert. Für Florian Pusch gehören SF6-freie Schaltanlagen daher zu den TOP-Themen der Energiewirtschaft in 2020 und sind Schwerpunkt des diesjährigen Vortrags im Rahmen des Expertennetzwerks in Berlin. Neben den vielfältigen Vorteilen hinsichtlich seiner technischen Eigenschaften hat SF6 den Nachteil eines sehr hohen Treibhauspotentials. Der Vortrag bringt Licht ins Dunkle und beleuchtet die Bedeutung von SF6 in der elektrischen Energietechnik, zeigt die Klimarelevanz von SF6 und nennt die aktuellen regulatorischen Rahmenbedingungen. Ergänzend werden alternative Konzepte zur SF6-freien Übertragung und Verteilung elektrischer Energie vorgestellt.

Der Sachverständige Holger Bluhm referiert zur fachgerechten Leitungsdimensionierung gemäß DIN VDE 0100-430. Im Vortrag geht es schwerpunktmäßig um den Schutz von Kabeln und Leitungen bei Überstrom gemäß DIN VDE 0100-430, um Auslösekennlinien von Überstromschutzeinrichtungen, um die Koordination des Schutzes bei Überlast und Kurzschluss sowie um die DIN-VDE-Strombelastbarkeitstabellen und deren praxisgerechte Anwendung. Holger Bluhm ist auf Basis seiner Sachverständigentätigkeit in der Lage die Grundlagen der Leitungsdimensionierung an vielfältigen praktischen Beispielen zu verdeutlichen.